Überprüfung auf Befreiung von der 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabschiedern
Ich biete Ihnen eine Überprüfung auf Befreiung von der 42. BImSchV nach §15 (3) für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabschiedern an. Damit entfallen für Sie die wiederkehrenden Untersuchungen und Maßnahmen.