Durchführung von Hygiene- Gefährdungsbeurteilungen entsprechend der DIN 2047 und der 42. BImSchV
Als hygienisch fachkundige Person entsprechend VDI 2047 Blatt 2, Punkt 9.2 führe ich Ihnen eine Hygiene-Gefährdungsbeurteilung mit Risikoanalyse und Risikobewertung durch. Die Einstufung der Höhe eines Risikos erfolgt durch die Risikomatrix nach Nohl und geht auf das Gefährdungspotential ein und gibt die Eintrittswahrscheinlichkeit an.
Es werden entsprechende Maßnahmen beschrieben mit der die Gefährdung reduziert wird.